Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-17/466
Grunddaten
- Betreff:
-
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage zum Jahresabschluss 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Verantwortlicher:
- Frau Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.10.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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18.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V beschließt die Gemeindevertretung über eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage.
Die Ergebnisrechnung 2012 weist im Saldo der Erträge und Aufwendungen einen Fehlbetrag von 818.023,00 Euro aus.
Nach § 18 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V kann ein Jahresfehlbetrag, soweit dieser durch planmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entstanden ist, durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt werden. Die Entnahme beschränkt sich dabei auf die Beträge, die der Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen frühestens ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf die Doppik (31.12.2011) zugeführt worden sind (zweckgebundene Kapitalrücklage - zKRL).
Bestand der zKRL am 31.12.2012: 1.301.730,65 Euro
notwendige Entnahme zum Haushaltsausgleich: 818.023,00 Euro
Bestand der zKRL am 01.01.2013: 483.707,65 Euro
Zu beachten ist die vorgeschriebene maximale genehmigungsfreie Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage. Diese ergibt sich aus der Differenz der planmäßigen Abschreibungen saldiert um die korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten zum Anlagevermögen.
Abschreibungen: 3.343.354,55 Euro
Auflösung Sonderposten: 1.474.391,10 Euro
Saldo: 1.868.963,45 Euro
Die für den Haushaltsausgleich notwendige Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage beträgt 818.023,00 Euro und liegt unter dem Saldo der Abschreibungen und der Erträge der Sonderpostenauflösung und ist damit genehmigungsfrei.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten, die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2012 zu beschließen.
