Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/280/02
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich "Neuhof Süd II"
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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28.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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18.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/280/02
Beschluss über die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Neuhof Süd II“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung nach § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Neuhof Süd II“ durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage (Abwägungsprotokoll) vom 28. September 2017 niedergelegten Behandlungsvor-schlägen geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschließt die Stadtvertretung die Satzung der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Neuhof Süd II“ mit Stand vom 28. September 2017.
- Die Begründung mit Stand vom 28. September 2017 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Neuhof Süd II“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Neuhof Süd II“ in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung
Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung befindet sich im südlichen Bereich der Ortslage Neuhof und schließt direkt an die „Pappelallee“ an. Die im Satzungsbereich vorhandene Fläche wurde in der Vergangenheit ausschließlich als Zufahrtsbereich zu Stallungen und später als Lagerfläche genutzt. Gegenwärtig dient der straßennahe Bereich als Parkfläche für KFZ sowie weiterführend als Zufahrtsbereich zu den angrenzenden Weidenflächen. Planungsziel der Satzung ist eine bauliche Abrundung und Nachverdichtung der Ortsrandlage.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine sowie seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planungsabsicht vorgetragen.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss:21. September 2016
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 19. Juli 2017
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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371,5 kB
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