Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/384/01
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Erweiterungsbau für Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen", im Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtausschuss Damgarten
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Vorberatung
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14.09.2017
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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28.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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18.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/384/01
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Erweiterungsbau für Ausbildung im Hotel- und Gaststätten-wesen", im Verfahren nach § 13 BauGB
Die Stadtvertretung beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Erweiterungsbau für Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen", im Verfahren nach § 13 BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom
14. September 2017 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Bebauungsplanentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung
Planungsziel des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 15 war die Errichtung des Hauses III als Erweiterungsbau für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen im bereits bestehenden Ausbildungszentrum.
Im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens des Trägervereins des Ausbildungszentrums soll auch der Verkauf des Hauses III erfolgen. Die Nutzungskonzepte der möglichen Interessenten sehen eine Weiterführung der im Erdgeschoss genehmigten Kita vor. Im Obergeschoss sollen allerdings andere Nutzungen als die derzeitige Beherbergung bzw. die Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen installiert werden.
Als Voraussetzung für entsprechende Nutzungsänderungen empfahl der Landkreis die Aufhebung des VE-Planes. Somit kann der Geltungsbereich des VE-Planes Nr. 15 planungsrechtlich dem Innenbereich zugeordnet werden, was den Rahmen möglicher Nutzungen erheblich erweitert.
Bisherige Beschlussfassungen:
Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens: 19. Juli 2017
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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469,4 kB
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