Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/423

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/423

 

Widmung der Fahrbahn im Innenquartier 9 „Fischerstraße“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Im Bereich des Parkplatzes im Innenquartier 9 „Fischerstraße“ wird gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993, die Fahrbahn als öffentliche Straße gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.
  2. Die Straße wird als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Ziffer 4 StrWG-MV gewidmet.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Fahrbahn (schraffiert im Lageplan) befindet sich in der Gemarkung Ribnitz, Flur 16, auf den Flurstücken 74/1, 75/1, 76/1 und 77/1.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten als Träger der Straßenbaulast widmet die fertig gestellte Fahrbahn im Bereich des Parkplatzes im Innenquartier 9 „Fischerstraße“. Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Ribnitz-Damgarten. Die Zufahrt ist über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Wegerecht) über die Flurstücke 78/1 und 78/2 gesichert.

 

 

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Anlagen

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