Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/280/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich "Neuhof Süd II"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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06.07.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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19.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/280/01
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Neuhof Süd II“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Neuhof Süd II“ einschließlich der Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 6. Juli 2017 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung befindet sich im südlichen Bereich der Ortslage Neuhof und schließt direkt an die „Pappelallee“ an. Die im Satzungsbereich vorhandene Fläche wurde in der Vergangenheit ausschließlich als Zufahrtsbereich zu Stallungen und später als Lagerfläche genutzt. Gegenwärtig dient der straßennahe Bereich als Parkfläche für KFZ sowie weiterführend als Zufahrtsbereich zu den angrenzenden Weidenflächen.
Planungsziel der Satzung ist eine bauliche Abrundung und Nachverdichtung der Ortsrandlage.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine sowie seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planungsabsicht vorgetragen.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss:21.09.2016
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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371,5 kB
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