Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/276/02
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die I. Änderung der I. Ergänzung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wochenendhausgebiet Klein-Müritz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Klockenhagen
|
Vorberatung
|
|
|
05.07.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
06.07.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
19.07.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/276/02
Satzungsbeschluss über die I. Änderung der I. Ergänzung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wochenendhausgebiet Klein-Müritz“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die I. Änderung der
I. Ergänzung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wochenend-hausgebiet Klein-Müritz“, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 16. Juni 2017 als Satzung.
- Die Begründung mit Stand vom 16. Juni 2017 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die I. Änderung der I. Ergänzung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wochenendhausgebiet
Klein-Müritz“, ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Mit der Bekanntmachung tritt die I. Änderung der I. Ergänzung des einfachen Bebauungsplanes
Nr. 51 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wochenendhausgebiet Klein-Müritz“, in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung
Die Wochenendhaussiedlung Klein-Müritz ist grundsätzlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Mittels des 2009 in Kraft getretenen einfachen Bebauungsplanes Nr. 51 wurde die Nutzung als Wochenendhausgebiet festgesetzt sowie für die Grundstücke im Geltungsbereich eine bauliche Nutzbarkeit definiert. Bei der Ergänzungsfläche handelt es sich um eine östlich an die Wochenend-haussiedlung „Klein-Müritz“ angrenzende Freifläche, deren Bebauung den Lückenschluss zur vorhandenen Wohnbebauung darstellt. Mittels der I. Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 51 wurde hier eine Baufläche für 1 bis 2 Wochenendhäuser ausgewiesen.
Die Nachfrage Bauwilliger nach Wochenendhäusern ist sehr eingeschränkt. Grund ist der bei Wochenendhäusern ausschließliche Bezug auf die Erholungsmöglichkeiten der eigenen Familie, d. h. eine Ferienvermietung ist nicht statthaft. Bisherige Interessenten hatten immer eine Kombination zwischen Eigennutzung am Wochenende bzw. im Urlaub und Ferienvermietung angefragt. Dieses ist aber nur in einem Sondergebiet „Ferienwohnen“ zulässig.
Abstimmungen mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung haben ergeben, dass der Nutzungsart „Ferienwohnen“ im Bereich der I. Ergänzung keine Ziele und Grundsätze der Raum-ordnung entgegenstehen. Hintergrund ist die Lage im Tourismusschwerpunktraum gemäß Ausweisung im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern. Die Änderung der Nutzungsart bedingt aber ein Änderungsverfahren zur Bebauungsplansatzung.
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Lediglich der Landkreis fordert eine gemäß dem neuen Planungsziel entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan, der die Stadt zeitnah nachkommen wird.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 6. Juli 2016
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:1. März 2017
:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
702,9 kB
|
