Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-17/383
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Christiane Sahm
- Beteiligt:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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01.03.2017
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Beschlussvorschlag
- Austauschvorlage -
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-17/383
3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und des § 50 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 1. März 2017 folgende Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung erlassen:
Artikel I
Anlage 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:
Kategorie 2
Ribnitz
- Am Bürgermeistergarten
- Anna-Gerresheim-Straße
- Karl-Meyer-Straße
- Käthe-Miethe-Straße
- Luise-Algenstaedt-Straße
- Otto-Lemcke-Straße
Körkwitz
- Zum Bodden
Langendamm
- Waldemar-Schröder-Weg
- (Boddenblick)Privatstraße
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt hinsichtlich der Straßen „Anna-Gerresheim-Straße“, „Käthe-Miethe-Straße“ und „Luise-Algenstaedt-Straße“ rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft, im Weiteren am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung.
Ribnitz-Damgarten,
Ilchmann
Bürgermeister
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Die vorgenannten Straßen in Ribnitz und der „Waldemar-Schröder-Weg“ in Langendamm sind reine Anwohnerstraßen und somit in Kategorie 2 (eingeschränkter Winterdienst) einzustufen.
Die Straße „Am Bodden“ in Körkwitz war früher ein Teilstück der Straße „Am Klärwerk“ und der „Waldemar-Schröder-Weg“ ein Teilstück der „Wasserreihe“. Die Straßen sind redaktionell mit aufzunehmen.
Die Straße „Boddenblick“ war schon immer eine Privatstraße und ist aufgrund eines redaktionellen Fehlers nicht entsprechend gekennzeichnet gewesen (wie z. B. die Straße „Gartensteig“). Dieser Fehler wird mit der Änderungssatzung auf entsprechenden Hinweis eines Stadtvertreters korrigiert.
Das rückwirkende Inkrafttreten für die drei Straßen im Stadtteil Ribnitz ist erforderlich, da sie bereits 2015 fertiggestellt wurden und seitdem eine Reinigung gemäß Straßenreinigungssatzung erfolgt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,4 kB
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