Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/385
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung des Eilbeschlusses Nr. RDG/BV/BA-17/371 vom 01.02.2017 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wildrosenweg", OT Borg, im Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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01.03.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/385
Genehmigung des Eilbeschlusses Nr. RDG/BV/BA-17/371 vom 01.02.2017 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wildrosenweg", OT Borg, im Verfahren nach § 13 BauGB
Die Stadtvertretung genehmigt den Eilbeschluss Nr. RDG/BV/BA-17/371 des Hauptausschusses vom 1. Februar 2017 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wildrosenweg“ OT Borg im Verfahren nach § 13 BauGB.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung
Die im Bebauungsplan Nr. 63 festgesetzten HN-Bezugspunkte für die Gebäudehöhen basieren auf dem örtlichen Bestand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63. Bedingt durch den nach Rechtskraft des Bebauungsplanes höhergelegenen Neubau des Wildrosenweges haben sich die örtlichen Höhenverhältnisse nachhaltig verändert. Auch werden in Anpassung an die neue Straßenhöhe Aufschüttungen auf den Baugrundstücken notwendig, so dass infolge dessen die festgesetzten möglichen Gebäudehöhen nicht mehr realisierbar sind.
Es ist absehbar, dass für eine Vielzahl künftiger Bauvorhaben entsprechende Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen notwendig werden, was letztlich die Genehmigungsverfahren erschwert. Dem soll mit der Änderung der entsprechenden Festsetzung begegnet werden. Geplant ist eine Festsetzung mit Höhenbezug auf die angrenzende Straße.
Zur Notwendigkeit des Eilbeschlusses
Derzeit liegen dem Landkreis zwei Anträge auf Befreiung in Bezug auf die Höhenfestsetzung für Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 vor. Der Landkreis beabsichtigt eine Versagung der Anträge, da das Thema Höhenbezug als grundsätzliches Problem des Bebauungsplanes gesehen wird. Eine Befreiung gem. § 31 BauGB soll dagegen nur dem Einzelfall dienen.
Eine Genehmigung dieser Anträge wurde vom Landkreis nunmehr in Aussicht gestellt, wenn die Stadt zeitnah ihren Willen bekundet, die entsprechende Bebauungsplanfestsetzung zu ändern.
Der Beschluss wurde vom Hauptausschuss als Eilbeschluss gem. § 35 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V beschlossen. Von der Stadtvertretung ist auf der nächsten Sitzung die Dringlichkeit zu bestätigen.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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580,7 kB
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