Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-15/079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/079

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Schulstandort Am Mühlenberg“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 13, 14/10 tlw., 15/1, 16, 17, 25 tlw. und 26/1 der Flur 11 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Nordwesten durch das Grundstück „Klüßenberg 9 b“ und rückwärtige Grundstücksbereiche der Bebauung am „Untere Hufenweg“
  • im Nordosten durch Gehölzflächen, den Klosterbach und einem Graben südlich der Bebauung „Rostocker Str. 2
  • im Süden und Westen durch die Straßen „Am Mühlenberg“ und „Klüßenberg“

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:

 

  • Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung für den Schulstandort „Am Mühlenberg“ einschließlich Erweiterungsflächen (Außensportanlage) unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine straßenbegleitenden Bebauung entlang der Straße „Klüßenberg“
  • Sicherstellung der Erschließung


 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach
    § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 umfasst den Schulstandort „Am Mühlenberg“ als Teil der Bernsteinschule sowie ergänzend den nordwestlich angrenzenden Bereich bis zur Bebauung „Klüßenberg“/„Unterer Hufenweg“. Diese Erweiterungsfläche wurde bis Anfang der 1990er Jahre als Schulgarten genutzt. Seitdem sie nicht mehr bewirtschaftet wurde, wachsen Gehölze unkontrolliert auf. Auch stellt sie eine Halde für organische und mineralische Abfälle dar.

 

Die Überplanung des Schulstandorts „Am Mühlenberg“ einschließlich der Festlegung von Erweiterungsflächen dient der Entwicklung des Standortes in einem festgelegten Rahmen und somit dem langfristigen Erhalt dieser Schule. Im dem nordwestlichen Erweiterungsbereich sollen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer zeitgemäßen Außensportanlage geschaffen werden. Die Anordnung der Außensportanlage im Nahbereich der Schule bringt auch Synergien in Bezug auf die angrenzende Turnhalle, was derzeit durch die Nutzung der Anlage südlich der Steinstraße nicht gegeben ist.

 

Weiteres Planungsziel ist die Ausweisung von ca. 4 Baugrundstücken für Einzelhäuser entlang des „Klüßenberg“.

 

Alle Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 befinden sich im Eigentum der Stadt.

 

 

 

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Anlagen

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