Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-20/112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG /BV/BA-20/112

 

Widmung der „Otto-Lemcke-Straße“ im B-Plan 88

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

1. Im Bebauungsplangebiet Nr. 88, Sandhufe", wird gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert am
5. Juli 2018, die „Otto-Lemcke-Straße“ als öffentliche Straße mit Parkflächen und Gehwegen gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.

2. Die „Otto-Lemcke-Straße" als Gemeindestraße wird gemäß § 3 Ziffer 3 Buchstabe a StrWG-MV als Ortsstraße eingestuft.

3. Die Straße wird als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Ziffer 4 StrWG-MV klassifiziert.

 

Die „Otto-Lemcke-Straße" befindet sich in der Gemarkung Ribnitz, Flur 11, auf dem Flurstück 501/47.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten, als Träger der Straßenbaulast, widmet die fertig gestellte Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes 88. Das Grundstück ist im Eigentum der Stadt Ribnitz-Damgarten.

 

 

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Anlagen

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