Beschlussvorlage - RDG/BV/TA-17/409/02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-17/409/02

 

1. Änderungssatzung zur 2. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrs-abgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten

 

1. § 2 (Erhebungsgebiet) wird wie folgt neu formuliert:

 

Das Erhebungsgebiet erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet. Dazu gehören die Stadtteile Ribnitz und Damgarten sowie die Ortsteile Altheide, Beiershagen, Borg, Dechowshof, Freudenberg, Hirschburg, Klein-Müritz, Klockenhagen, Körkwitz, Langendamm, Neuheide, Neuhof, Petersdorf, Pütnitz, Tempel und Wilmshagen.

 

2. § 9 (Höhe der Abgabe) Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt neu formuliert:

 

Die Abgabe entsteht, außer in den Fällen des § 9 Abs. 5, unabhängig von einer ganzjährigen Nutzungsmöglichkeit.

 

3. In § 9 (Höhe der Abgabe) wird folgender Absatz 5 eingefügt:

 

Die Stadtvertretung kann für den Fall, dass durch administrative Maßnahmen des Bundes bzw. des Landes oder in sonstigen Fällen höherer Gewalt die Vorteile aus dem Fremdenverkehr über einen wesentlichen Zeitraum ganz oder teilweise in wesentlichem Umfang entfallen, den Bürgermeister durch Beschluss beauftragen, für alle oder einzelne Vorteilsgruppen bzw. Branchen von der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe teilweise oder vollständig abzusehen, die Erhebung zu verschieben bzw. die Beiträge zu stunden oder zu erlassen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung/Sachverhalt

 

Zu 1.

 

Inzwischen sind alle Stadt- und Ortsteile als staatlicher Erholungsort anerkannt, so dass eine Erweiterung des Erhebungsgebietes vorzunehmen war.

 

 

 

- 2 -

 

Zu 2.

 

Die Erweiterung des Satzes 2 um die Formulierung „außer in den Fällen des § 9 Abs. 5“ ist Folge aus dem neu eingefügten Absatz unter Nummer 3 dieser Änderungssatzung.

 

Zu 3.

 

Mit dem neu eingefügten Absatz wird die Stadtvertretung in die Lage versetzt, die finanziellen Auswirkungen für Abgabepflichtige durch die jetzige Corona-Krise sowie in weiter denkbaren, gleichgelagerten Fällen unter Berücksichtigung der Umstände abmildern zu können. Mit der Formulierung wird Flexibilität bei zukünftigen Beschlussfassungen gewährleistet. Ein Verzichts-beschluss zum jetzigen Zeitpunkt wäre rechtswidrig.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...