Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/011/02
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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29.04.2020
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13.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss Nr. RDG/BV/BA-19/011/02
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die V. Änderung der 2. Neubekannt-machung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten, werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 21. April 2020 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durch-zuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Das Verfahren über die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten wurde mit dem Feststellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 30.10.2019 abgeschlossen. Nach Erstellung der Genehmigungsakten wurde der Antrag auf Genehmigung am 19.12.2019 gestellt, wobei der Eingang der Antragsunterlagen durch den Landkreis zum 02.01.2020 bestätigt wurde. Mit Ablauf der 3 Monatsfrist am 02.04.2020 informierte der Landkreis, dass eine Genehmigung der V. Änderung vornehmlich aus verfahrenstechnischen Mängeln nicht erfolgen kann.
Zur Behebung der Mängel ist ein Wiedereinstieg in das Planverfahren notwendig, was die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses erforderte. Des Weiteren ist der Entwurf erneut zu beschließen und zur Auslegung zu bestimmen. In diesen Zusammenhang entfallen folgende Flächen
- Änderung der Ausweisung „Fläche für Gemeinbedarf - Festwiese“ in „Sonderbaufläche Festwiese“ - Bereich Gänsewiese ( V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Körkwitzer Weg“, im Verfahren nach § 13 BauGB)
- Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ (Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Am Petersdorfer Weg“),
da die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung nicht möglich war sondern einer Änderung bedingt. Dieses erfolgt im Rahmen eines kommenden Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes.
Zur Information: Beide v.g. Satzungen sind bereits seit Jahren in Kraft und auch baulich umgesetzt. Insofern ist die Anpassung (Änderung) des Flächennutzungsplanes lediglich eine rechtliche Formalie.
Der zu beschließende Entwurf der V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes beinhaltet somit folgende Änderungen:
- Änderung der „Sonderbaufläche - Ferienhausgebiet Borg“ in „Wohnbaufläche“ (II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63, „Wohnbebauung Wildrosenweg“
- Änderung der Ausweisung „Sonderbauflächen Gewerbegebiet West 2“ in „Gewerbliche Bauflächen“ (II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15, „Gewerbe- und Sondergebiet West II“)
- Konkretisierung der Wohnbauflächenausweisung im Bereich Alte Schmiede (Bebauungsplan Nr. 79, „Wohnbebauung Alte Schmiede“, OT Petersdorf)
- Konkretisierung der Wohnbauflächenausweisung im Bereich Achterberg (Bebauungsplan Nr. 81, „Wohnbebauung Achterberg II“, OT Klockenhagen)
- Ausweisung einer „Sonderbaufläche Ferienhausgebiet“ (I. Änderung der I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51, „Wochenendhausgebiet Klein-Müritz“)
und nachfolgende Übernahmen/Berichtigungen:
- Änderung der Ausweisung von „Mischbaufläche“ in „Wohnbaufläche“ - Bereich Scheunenweg (I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB)
- Änderung der Ausweisung von „Mischbaufläche“ in „Sonderbaufläche Gesundheits-einrichtungen“ und „Wohnbaufläche“ - Bereich Sanitzer Straße (Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Gesundheitseinrichtungen“ und Wohnen“, Sanitzer Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB)
- Änderung der Ausweisung von „Mischbaufläche“ in „Wohnbaufläche“ - Bereich Sandhufe/ Sanitzer Straße (Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III“, Sanitzer Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB)
- Änderung von „Flächen für den Gemeinbedarf - Vereinsnutzung“ und „Flächen für Versorgungsanlagen - Elektrizität“ in „Gewerbliche Bauflächen“ (Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Vereinsgelände VFAQ, Rostocker Straße 43“ im Verfahren nach § 13a BauGB)
Des Weiteren erfolgt die Übernahme der im Einzelhandelskonzept der Stadt Ribnitz-Damgarten beschlossenen „Zentralen Versorgungsbereiche“ sowie die Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Ribnitz-West“.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 7. März 2018
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 20. Februar 2019
Feststellungsbeschluss: 30. Oktober 2019
