Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/442/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/442/01

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Schanze“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 92 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn-bebauung Schanze“, im Verfahren nach § 13 b BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 14. Januar 2020 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 92 umfasst rückwärtige Bereiche der Wohngrundstücke Schanze 8 bis 14. Das Gebiet ist durch ein 9 m breites Grundstück an die Schanze angebunden. Planungsziel ist die Ausweisung von 5 Bauparzellen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist die Errichtung von eingeschossigen Gebäuden (Bungalowtyp) geplant.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine und seitens der Träger öffentlicher Belange keine wesentlichen Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

Bisherige Beschlussfassung:

Aufstellungsbeschluss:   19. Juli 2017

 

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Anlagen

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