Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-26/190

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Quartier 18“, Beschluss-Nr. 35/13.1 vom 12. Mai 1993, begrenzt:

 

  • im Norden durch die Grundstücksgrenzen der Langen Straße
  • im Süden durch die Grundstücksgrenzen der Nizzestraße
  • im Westen durch die Grundstücksgrenzen der Alten Klosterstraße
  • im Osten durch die Grenzen des Südlichen Rosengartens

 

wird aufgehoben.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Sachverhalt

 

Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 23 war die städtebauliche Neuordnung des Innenquartiers „Lange Straße/Alte Klosterstraße/Nizzestraße/Südlicher Rosengarten“ auf der Grundlage der damaligen Sanierungsziele.

 

Das Planverfahren wurde über den Aufstellungsbeschluss hinaus nicht weitergeführt, da die Innenquartierserschließung in Form eines Parkplatzes und gestalteter Freiflächen auch ohne Bebauungsplanverfahren möglich war.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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