Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-24/773/02
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die I. Änderung und I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen“, Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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25.11.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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10.12.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss Nr. RDG/BV/BA-24/773/02
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die I. Änderung und I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen“, Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die während der Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der I. Änderung und I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen“, Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 3. Dezember 2025 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die I. Änderung und I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen“, Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 3. Dezember 2025 als Satzung
- Die Begründung mit Stand vom 3. Dezember 2025 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der I. Änderung und I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen“, Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Mit der Bekanntmachung tritt die I. Änderung und I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen“, Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB in Kraft.
Sachverhalt
Der Bebauungsplan Nr. 95 ist am 06.03.2023 in Kraft getreten. Er schafft u. a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des NORMA sowie ein Wohngebiet mit ca. 25 Einzelhäusern (Bungalow-Typ). Es besteht für das Gebiet eine relativ hohe Immissionsvorbelastung, insbesondere ausgehend von der angrenzenden Bahnanlage. Demzufolge wurde im südlichen Teil des B-Planes Nr. 95 ein Schallschutzwall festgesetzt. Er stellt die Fortführung des westlich angrenzenden Walles dar, wobei der neue Wall aufgrund des definierten Bezugspunktes und des abfallenden Geländes eine Höhe von ca. 5 m erreicht. Darüber hinaus soll an der östlichen Plangebietsgrenze eine Schallschutzwand errichtet werden.
Im Rahmen der Erschließungsplanung hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der festgesetzten Schallschutzanlagen relativ hohe Kosten verursachen würde. Alternativen wurden geprüft, wobei der östlich angrenzende Grundstückseigentümer seine Bereitschaft erklärt, Flächen zur Verlängerung des Walls zur Verfügung zu stellen, so dass die Lärmschutzwand entfallen könnte. Auch würde bei Konkretisierung der immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen eine reale Wallhöhe von 3,50 m ausreichen, was auch den Festsetzungen zum westlich angrenzenden Bestandswall entspricht. Die v. g. Änderungspunkte bedingen eine Änderung und Ergänzung des bestehenden B-Planes Nr. 95.
Mit dem Entwurf der I. Änderung und I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 95 wurden die betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine und seitens der TöB / Behörden keine wesentlichen Anregungen und Bedenken vorgetragen.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 28. Februar 2025
Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss: 8. Oktober 2025
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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