Informationsvorlage - RDG/IV/FA-25/128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik M-V hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

In der Informationsvorlage wird der Finanzhaushalt mit den Angaben per 03.06.2025 dargestellt (Anlage).

 

Das Finanzergebnis stellt die Zahlungsvorgänge und den aktuellen Bankbestand dar. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt enthält der Finanzhaushalt keine Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Zusätzlich sind investive Zahlungsvorgänge und Tilgungsleistungen abgebildet.

 

Die Salden der Ein- und Auszahlungen entwickeln sich zum Stichtag wie folgt:

 

Finanzergebnis per 03.06.2025:      - 143.033,59 Euro

 

 

 

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Anlagen

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