Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-25/098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-25/098

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten mit ihren Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten mit ihren Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:
 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Sie enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes unter Angabe
 

- der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen sowie des sich nach Veränderung der Rücklagen ergebenden Jahresergebnisses,
 

- der Gesamtbeträge der laufenden Einzahlungen und Auszahlungen einschließlich des Betrages der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen sowie des sich daraus ergebenden Saldos der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des sich daraus ergebenden Saldos
 

- des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen oder Umschuldungen
- des Gesamtbetrages der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten
 

- des Höchstbetrages aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde (Kassenkredite),
 

- der Steuerhebesätze
- der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sowie
- der voraussichtlichen Höhe des Eigenkapitals zum Ende des Haushaltsjahres

 

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
 

 

Im Finanzplanungszeitraum 2025-2028 ergeben sich folgende Salden der Erträge und Aufwendungen im
 

1. Ergebnishaushalt
 

Ergebnisse per 31.12.2024:    + 3.194.180 EUR (vorläufig)
 

Fehlbedarfe (-)/ Überschüsse (+)

2025:       - 3.504.700 EUR

2026:        - 2.303.700 EUR
2027:          + 680.900 EUR
2028:          + 776.000 EUR

2025-2028 gesamt:     - 4.351.500 EUR

 

Der Fehlbedarf im Finanzplanungszeitraum kann durch den Ergebnisvortrag und einer eventullen Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage (zKRL) ausgeglichen werden. Die zKRL hat einen Bestand zum 31.12.2023 von 10,9 Mio. EUR.
 

Nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik ist der Haushaltausgleich des Ergebnishaushaltes im Finanzplanungszeitraum damit erreicht.
 

2. Finanzhaushalt
 

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ist gegeben, wenn der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach Abzug der Tilgung nicht negativ ist.
 

Überschuss lfd. E/A mit Vortrag

per 31.12.2024:     + 2.541.300 EUR
 

2025:           - 596.600 EUR  

2026:        - 2.499.500 EUR 

2027:             - 14.300 EUR  

2028:      + 2.541.300 EUR   

 

Da dieser Saldo am Ende des Finanzplanungszeitraumes positiv ist, ist der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ebenfalls gegeben.
 

Diese Betrachtung stellt die Liquidität der Stadt Ribnitz-Damgarten nicht vollständig dar. Investive Zahlungsvorgänge werden nicht herangezogen. Der Mittelabfluss erfolgt durch den Umfang der Maßnahmen in Größenordnungen im investiven Bereich.

 

Eine Kreditaufnahme ist im Finanzplanungszeitraum i.H.v. 4,675 Mio. EUR  eingeplant. 

 

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
 

Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen stehen im Rats- bzw. Bürgerinformationssystem (Allris) digital zur Verfügung. Die Einsichtnahme ist ebenfalls im Finanzverwaltungsamt der Stadt Ribnitz-Damgarten möglich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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