Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-24/770/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung der III. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten („Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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19.11.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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04.12.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss Nr. RDG/BV/BA-24/770/01
Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung der III. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten („Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz)
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der III. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom November 2024 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet auf elektronischem Weg zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die im Rahmen der III. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes angestrebte Änderung steht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 114 „Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Ausgehend von den Planungszielen des Bebauungsplanes macht sich eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz.
Des Weiteren ist die Fläche in der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen.
Mit den Vorentwurfsunterlagen wurde das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchgeführt. Wesentliche Bedenken seitens der Behörden / Träger öffentlicher Belange wurden dabei nicht vorgetragen. Im Rahmen der Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben
Bisherige Beschlussfassung:
Aufstellungsbeschluss: 28. Februar 2024
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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