Beschlussvorlage - RDG/BV/BK-24/070
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Kur-/Gästekarte und zur Gästekarte Fischland-Darß-Zingst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bildung, Tourismus und Kultur
- Bearbeiter:
- Janine Bittner
- Verantwortlicher:
- Frau Kunz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur
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Vorberatung
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19.11.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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04.12.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorlage RDG/BV/BK-24/070
Änderung der Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Kur-/Gästekarte und zur Gästekarte Fischland-Darß-Zingst
Die Stadtvertretung beschließt die Änderung der Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Kur-/Gästekarte und zur Gästekarte Fischland-Darß-Zingst (Interkommunaler Vertrag zwischen Ribnitz-Damgarten, Stadt Barth, Gemeinden Ostseebad Ahrenshoop, Born a. Darß, Ostseebad Dierhagen, Ostseeheilbad Graal-Müritz, Ostseebad Prerow, Wieck a. Darß, Ostseebad Wustrow, Ostseeheilbad Zingst, Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst e. V.).
Sachverhalt
Der Interkommunale Vertrag zur gegenseitigen Anerkennung der Gästekarten wurde mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Die Verlängerung der Vereinbarung bis zum 31.12.2025 ist geboten, um die Anerkennung aufrechtzuhalten sowie die Datenerhebung durch die Gästekarte Fischland-Darß-Zingst weiter zu verfolgen und mögliche Ungleichgewichte bei den Besucherströmen zu identifizieren. Gleichzeitig soll die verlängerte Laufzeit der Vereinbarung genutzt werden, um eine gemeinsame Haltung zur Prädikatisierung als Tourismusregion als mögliche strukturelle Sicherung der Anerkennung zu entwickeln.
Der Prozess soll weiterhin durch den Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst e.V. (im Folgenden „TV FDZ“) koordiniert werden. Die Gemeinde wird einen touristischen und einen politischen Teilnehmenden für den Gästekartenbeirat benennen, um ihre Interessen in der weiteren strategischen Ausrichtung zu vertreten. Der Gästekartenbeirat hat keine beschließende Funktion, sondern dient rein dem Austausch und der Entwicklung möglicher Vorgehensweisen und Konzepte als Beschlussentwurf für die beteiligten Gemeinden.
Der TV FDZ wird als Dienstleister für die Kommunen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Gästekarte Fischland-Darß-Zingst bereitstellen. Die Finanzierung ist über einen gesondert zu schließenden Dienstleistungsvertrag gesichert. Der TV FDZ wird für das Jahr 2025 eine Partnerakquise für die Leistungen der Gästekarte durchführen und diese um gleiche bzw. bessere Leistungen für Einwohner erweitern. Der Gemeinde steht es frei diese Leistungen mithilfe der Ausgabe eines geeigneten Nachweises ihren Einwohnern zur Verfügung zu stellen. Der TV FDZ wird bei Bedarf die Gemeinde bei der technischen und organisatorischen Umsetzung unterstützen.
Aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss vom 26.10.2022 beschließt die Gemeinde die vorgelegten Änderungen der Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Kur-/Gästekarten zum 01.01.2025 sowie die Fortführung der Gästekarte-Fischland-Darß-Zingst als ortsübergreifendes Marketinginstrument. Die Gemeinde beschließt weiterhin die Absicht sich im Rahmen des Gästekartenbeirats an einer möglichen Neustrukturierung und einer möglichen Prädikatisierung als Tourismusregion zu beteiligen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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227,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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96,3 kB
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