Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-24/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-24/033

 

Annahme von zwei Spenden in Höhe von 200,00 €

 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme von zwei Senden in Höhe von 200,00 €.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 9 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 Nr. 6 Hauptsatzung beschließt der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden von über 100,00 € bis 1.000,00 €.

 

Im März 2023 spendeten Jutta Gutmann 100,00 € und die Gruppe Anonyme Alkoholiker 100,00 € für die Betreuung von Kindern im Begegnungszentrum.

Das Geld wurde entsprechend verwendet.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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