Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-24/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten wählt Herrn/Frau  ………………..für die Wahlperiode 2024 – 2029 zur Stadtpräsidentin/zum Stadtpräsidenten.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V(KV M-V) wählt die Stadtvertretung in hauptamtlich verwalteten Gemeinden in der konstituierenden Sitzung unter der Leitung des ältesten Mitglieds aus der Mitte der Stadtvertretung die/den Vorsitzende/n. Das älteste Mitglied verpflichtet die gewählte Person auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten und übergibt ihr die Leitung der Sitzung.

 

Bei der Wahl ist keine besondere Mehrheit vorgeschrieben, so dass gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Soweit nur ein Kandidat zur Wahl steht, ist dieser gewählt, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

 

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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