Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-24/794

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/794

 

Aufstellungsbeschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Rostocker Landweg 42“ OT Petersdorf

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Für die Flurstücke 1/10 tlw. und 2/7 tlw. der Flur 1 Gemarkung Petersdorf wird eine Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden durch das Grundstück „Rostocker Landweg 42“
  •  im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Süden durch das Grundstück „Rostocker Landweg 43“
  • im Westen durch die Straße „Rostocker Landweg“

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • bauliche Abrundung und Nachverdichtung der Ortsrandlage
  • Bebauung für eine Wohnnutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Sachverhalt

 

Der Stadt liegen Anträge auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung für die Flurstücke 1/10 tlw. und 2/7 tlw. der Flur 1 Gemarkung Petersdorf vor. Der Bereich befindet sich im Außenbereich, schließt aber direkt an den Innenbereich an, so dass ein entsprechendes Satzungsverfahren grundsätzlich möglich ist.

Planziel ist eine bauliche Abrundung und Nachverdichtung der Ortsrandlage. Ggf. wäre hier die Ausweisung von 3 bis 4 Bauparzellen denkbar. Die Antragsteller übernehmen die Kosten des Planverfahrens. Des Weiteren ist vor Abschluss des Planverfahrens ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, der u. a. die Realisierung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen durch die Antragsteller absichert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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