Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/442/01
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die III. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I", OT Klockenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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10.04.2024
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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09.04.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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24.04.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/442/01
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die III. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I", OT Klockenhagen
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der III. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 26. März 2024 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung der Entwurfsunterlagen zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken, vornehmlich auch in Klockenhagen, ist weiterhin gegeben. Da kaum mehr vermarkungsfähige Flächen im Gewerbegebiet Tannenberg zur Verfügung stehen, wird eine wird Neuausweisung von Gewerbeflächen angestrebt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt zeigt eine Erweiterungsmöglichkeit südlich und östlich der ehem. „DELFA“ Hallen auf. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt und eines Privaten. Diese Flächen sollen mittels der III. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“ überplant werden Die Flächen werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt bzw. stellen sich als Brachland dar. Die Planungskosten tragen die Eigentümer der Flächen – in Abhängigkeit von ihren Flächenanteilen.
Mit dem Vorentwurf der Bebauungsplansatzung wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Die Seitens der Behörden gegebenen Hinweise wie die Erarbeitung einer Biotopkartierung, Umweltbericht u.ä. wurden beachtet und sind in den Planentwurf eingeflossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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505 kB
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