Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/011

 

Feststellungsbeschluss über die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungs-planes der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung lt. den in der Beschlussvorlage vom 10. Oktober 2019 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Bedenken sind bei der Vorlage der V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten zur Genehmigung nach § 6 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten in der Fassung vom 10. Oktober 2019 wird beschlossen.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 10. Oktober 2019 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes wirksam.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung

Die 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten fasst den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten aus dem Jahre 1992 sowie alle bis dahin erfolgten rechtwirksamen Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen zusammen. Die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung greift vornehmlich Entwicklungen auf, die sich im Rahmen der konkreten Bauleitplanung ergeben haben. Dabei wird unterschieden zwischen nachrichtlichen Übernahmen/Berichtigungen von Bereichen, welche bereits in anderen Verfahren beschlossen wurden und Änderungen in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, hier konkret zur Gewährleistung des Entwicklungsgebotes gem. § 8 BauGB.

 

Änderungen:

  • Änderung der „Sonderbaufläche - Ferienhausgebiet Borg“ in „Wohnbaufläche“ (II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63, „Wohnbebauung Wildrosenweg“
  • Änderung der Ausweisung „Sonderbauflächen Gewerbegebiet West 2“ in „Gewerbliche Bauflächen“ (II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15, „Gewerbe- und Sondergebiet West II“)
  • Konkretisierung der Wohnbauflächenausweisung im Bereich Alte Schmiede (Bebauungsplan Nr. 79, „Wohnbebauung Alte Schmiede“, OT Petersdorf)
  • Konkretisierung der Wohnbauflächenausweisung im Bereich Achterberg (Bebauungsplan Nr. 81, „Wohnbebauung Achterberg II“, OT Klockenhagen)
  • Ausweisung einer „Sonderbaufläche Ferienhausgebiet“ (I. Änderung der I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51, „Wochenendhausgebiet Klein-Müritz“)

 

Übernahmen/Berichtigungen:

  • Änderung der Ausweisung von „Mischbaufläche“ in „Wohnbaufläche“ - Bereich Scheunenweg (I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB)
  • Änderung der Ausweisung „Fläche für Gemeinbedarf - Festwiese“ in „Sonderbaufläche Festwiese“ - Bereich Gänsewiese (V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Körkwitzer Weg“, im Verfahren nach § 13 BauGB)
  • Änderung der Ausweisung von „Mischbaufläche“ in „Sonderbaufläche Gesundheits-einrichtungen“ und „Wohnbaufläche“ - Bereich Sanitzer Straße (Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Gesundheitseinrichtungen“ und Wohnen“, Sanitzer Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB)
  • Änderung der Ausweisung von „Mischbaufläche“ in „Wohnbaufläche“ - Bereich Sandhufe/ Sanitzer Straße (Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III“, Sanitzer Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB)
  • Änderung von „Flächen für den Gemeinbedarf - Vereinsnutzung“ und „Flächen für Versorgungsanlagen - Elektrizität“ in „Gewerbliche Bauflächen“ (Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Vereinsgelände VFAQ, Rostocker Straße 43“ im Verfahren nach § 13a BauGB)
  • Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ (Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Am Petersdorfer Weg“)

 

Im Rahmen der V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten erfolgt weiterhin die Übernahme der im Einzelhandelskonzept der Stadt Ribnitz-Damgarten beschlossenen „Zentralen Versorgungsbereiche“ sowie die Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Ribnitz-West“.

Der Entwurf der Planunterlagen wurde zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen. Seitens der gem. § 4 (2) BauGB beteiligten Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden keine wesentlichen Bedenken zur Planungsabsicht vorgetragen.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

  • Aufstellungsbeschluss: 7. März 2018
  • Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 20. Februar 2019

 

 

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Anlagen

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