27.11.2018 - 8 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtausschuss Damgarten
- Datum:
- Di., 27.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/557/02
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Glashütte“, Saaler Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandels-Standort Glashütte“, Saaler Chaussee, im Verfahren nach § 13 a werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 19. November 2018 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 93 umfasst nunmehr in Bezug auf die Flurstücke
220 tlw., 224 tlw., 226/2 tlw., und 226/5 tlw. der Flur 1 Gemarkung Damgarten auch einen Teilbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 11, „Siedlung Damgarten“.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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380,5 kB
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