02.10.2018 - 5 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 85...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Werth erläuterte das Abwägungsprotokoll, in dem alle Belange von der Stadt und dem Bauträger erwähnt, geklärt und in die Planungen mit einbezogen wurden. Er erwähnte dabei, dass der umfangreiche B-Plan durchaus üblich sei (118-seitige Anlage). In dieser wurden alle Bedenken und Begründungen für diese Maßnahme als Zeichnung sowie in Wort und Schrift dargelegt. Es wurden wirtschaftliche Faktoren, das bauliche Verhältnis zur Umgebung, die Notwendigkeit, die Wahl des Verfahrens etc. genannt und zusammenfassend geschildert.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/134/02

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB, durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 17. September 2018 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan
    Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung -
    Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom
    17. September 2018 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 17. September 2018 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB in Kraft.

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7665&selfaction=print