05.10.2017 - 4 Entgeltordnung für die Benutzung von Sporteinri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Weilandt stellte die neue Entgeltordnung für die Benutzung von Sporteinrichtungen in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten vor. Sie erklärte, dass diese eine Weiterentwicklung aus 2015 ist, die bereits 2016 durch Erhebung der MwSt verändert wurde. Der Sportausschuss befasste sich ebenfalls mit der Benutzung der Sportstätten. Weiterhin informierte Frau Weilandt, dass die Sportvereine mit in die Gespräche eingebunden wurden. Ein Grund für die Erhöhung der Entgelte des Erwachsenensportes in Sportvereinen ist die Migrationsliste. Durch den Preisanstieg von 1,00 € auf 3,00 € je Stunde können 2018 Einnahmen in Höhe von 15.000 € erzielt werden. 2016 waren es 5.300 € und bis September 2017 verzeichnet das Einnahmekonto einen Saldo in Höhe von 2.281 €.

Ergänzt wurde die Entgeltordnung unter § 4 Abs. 4 durch eine Pauschale für die Betriebskosten, die durch den Verkauf von Speisen und Getränke entstehen, in Höhe von 10,00 €/Tag. In § 4 Abs. 5 wird die Nichtnutzung der gebuchten Sportstätte geregelt.

Ein weiterer Grund zur Änderung der Entgeltordnung ist die Einbindung der Sportstätte in der Grundschule Theodor Bauermeister, die bereits für Vereinssport genutzt wird, aber nicht abgerechnet werden kann.

Herr Huth forderte eine aktuelle Kostenaufstellung der Sportstätten.

Frau Weilandt stimmte dem zu.

 

 

 

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Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussvorlage der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/513

 

Entgeltordnung für die Benutzung von Sporteinrichtungen der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung beschließt die  Entgeltordnung für die Benutzung von Sporteinrichtungen in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage