19.07.2017 - 10 Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 19.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/440
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III“, Sanitzer Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Ablauf des 15. September 2014 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III“, Sanitzer Straße, begrenzt
- im Norden durch das Bebauungsplangebiet Nr. 75, Sondergebiet „Gesundheitseinrichtungen und Wohnen“, Sanitzer Straße sowie das Bebauungsplangebiet Nr. 55 „Wohngebiet Sandhufe I“
- im Osten durch das Bebauungsplangebiet Nr. 55 „Wohngebiet Sandhufe I“ und offene Feldmark
- im Süden durch die südliche Grenze des Grundstückes „Kuhlrader Landweg 1 a“ sowie den „Kuhlrader Landweg“
- im Westen durch die „Sanitzer Straße“
wird in nachfolgendem Teilbereich, begrenzt
- im Norden durch den „Kuhlrader Landweg“
- im Westen durch die „Sanitzer Straße“
- im Osten durch Wiesenflächen
- im Süden durch den offenen Graben Nr. 30/1
gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 160/2 der Flur 11 der Gemarkung Ribnitz.
- Ziele der Änderung:
- Änderung der Nutzungsart von Mischgebiet in Allgemeines Wohngebiet
- Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung
- Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1.021,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
330,6 kB
|