19.07.2017 - 16 Widmung des Geh- und Radweges "Mühlenstraße/Ros...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/422

 

Widmung des Geh- und Radweges „Mühlenstraße/Rostocker Tor“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der Geh- und Radweg „Mühlenstraße/Rostocker Tor“ wird gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993, als öffentliche Straße gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.
  2. Der Geh- und Radweg wird als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Ziffer 4 StrWG-MV gewidmet.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Geh- und Radweg (schraffiert im Lageplan) befindet sich in der Gemarkung Ribnitz, Flur 16, auf den Flurstücken 530/2, 531 und 532.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage