07.12.2016 - 6 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 87...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, erklärte auf Anfrage, dass die Belange des Emissionsschutzes Berücksichtigung gefunden haben und die Neubelegung des bisherigen Aldi-Marktes unter Beachtung des Einzelhandelskonzeptes erfolgen wird. Das bedeutet unter anderem, dass hier keine Drogeriekette ansässig wird, da an diesem Standort keine zentrumsrelevanten Sortimente zugelassen werden.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/329

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 87 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Einkaufs-zentrum Rostocker Landweg“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einkaufszentrum Rostocker Landweg“, im Verfahren nach § 13 a BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 10. November 2016 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-gemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

2.   Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklen-burg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 87 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einkaufszentrum Rostocker Landweg“, im Verfahren nach § 13 a BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 10. November 2016 als Satzung.

 

3. Die Begründung mit Stand vom 10. November 2016 wird gebilligt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einkaufszentrum Rostocker Landweg“, im Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einkaufszentrum Rostocker Landweg“, im Verfahren nach § 13 a BauGB in Kraft.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3914&selfaction=print