07.12.2016 - 9 Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Bürgermeister Ilchmann erläuterte, dass die Optionserklärung in Sachen Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt abzugeben ist. Damit besteht für die Stadt noch vier Jahre keine Umsatzsteuerpflicht und sie hat Gelegenheit, in dieser Zeit die für sie wirtschaftlichste Variante zu prüfen.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-16/321

 

Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG

 

Die Stadtvertretung beschließt in Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG, dass für sämtliche Umsätze der Stadt Ribnitz-Damgarten, die nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 erzielt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.

 

Die entsprechende Optionserklärung ist dem Finanzamt gegenüber vor dem 31. Dezember 2016 abzugeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

1

 

 

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