19.08.2020 - 13 2. Änderung der Parkgebührenordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Stadtvertreter Schacht vertritt den Standpunkt, dass die Erhöhung aufgrund der noch ungenügenden Ausstattung der Plätze nicht gerechtfertigt ist. Er verweist in diesem Zusammenhang auf ihm
bekannte andere Campingplätze, die bei gleicher Ausstattung günstiger sind bzw. zum gleichen Preis bessere Leistungen anbieten. Er spricht die Befürchtung aus, dass die Plätze im Zuge der Gebührensteigerung nicht mehr so gut angenommen werden und verweist darauf, dass damit auch Einnahmeverluste im Bereich Gewerbesteuer verbunden wären, da Gaststättenbesuche und Einkäufe ausblieben. Herr Stadtvertreter Kreitlow unterstützt diese Argumentation.

 

Herr Stadtvertreter Gohs führt aus, dass die Gebührenhöhe Ergebnis einer Diskussion in der letzten Hauptausschusssitzung ist. Er hält sie aufgrund der Lage und des zur Verfügung stehenden freien
W-Lans für angemessen und stellt aus eigenen Erfahrungen im In- und Ausland fest, dass die
Gebührenhöhe durchaus üblich ist. Die höheren Einnahmen ermöglichen außerdem, das Niveau hochzuhalten und auszubauen.

 

Frau Kunz, Leiterin des Büros für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur, führt aus, dass der Stadt bewusst ist, in eine bessere Infrastruktur auf den Campingplätzen, insbesondere die Sanitäreinrichtungen, investieren zu müssen. Das Preis-Leistungsverhältnis soll stimmen.

 

Herr Stadtvertreter Leipold weist darauf hin, dass ein touristischer Trend in Richtung Camping mit Wohnmobilen sichtbar ist. Er sieht keine Gefahr, dass die Anzahl der Nutzer sinkt.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/OA-15/026/02

 

2. Änderung der Parkgebührenordnung

 

Auf der Grundlage des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) i. V. m. § 1 der
Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 19. August 2020 für das Gebiet der Stadt Ribnitz-Damgarten
folgende Änderung der Parkgebührenordnung erlassen:

 

Artikel I

 

§ 1, Abs. 2 Nr. 1 wird im Punkt „für Übernachtungen“ wie folgt neu gefasst:

 

für Übernachtungen (inklusive Kurabgabe)

 

Hafenplatz Ribnitz, Gänsewiese und Festplatz Ribnitz   

Caravan/Wohnmobile    20,00 Euro

 

Artikel II

 

Die Änderung der Parkgebührenordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

 

Huth

Bürgermeister

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen

2

Stimmenthaltungen:

1

 

 

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