11.12.2019 - 16 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/058

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn-gebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 184/4, 188/2 tlw., 429, 435, 479 tlw., 481 und 501/47 tlw. der Flur 11 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 b BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch das Bebauungsplangebiet Nr. 64, „Sandhufe II“, mit der Bebauung der
    „C.-Peters-Straße“ sowie durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Süden durch Grünflächen und den alten „Kuhlrader Landweg“
  • im Westen durch das Bebauungsplangebiet Nr. 88, „Sandhufe IV,“ mit der Bebauung der „Karl-Meyer-Straße“ sowie der „Käthe-Miethe-Straße“

 

 

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Entwicklung eines reinen Wohngebietes
  • Sicherung der Erschließung unter Weiterführung der Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 88, „Sandhufe IV“
  • Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 b BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB einbezogen werden. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durch-zuführen:
  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

21

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=10224&selfaction=print