11.12.2019 - 18 Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Anfrage von Herrn Stadtpräsident Huth informiert Herr Janssen, Geschäftsführer der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH, darüber, dass derzeit eine Prüfung des Bedarfs und der Fördermöglichkeit sozialen Wohnungsbaus erfolgt.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/055

 

Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 104 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Bahnhofstraße/Ecke Mittelweg“ im Verfahren nach § 13a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 288, 289/1, 290/1 und 291/1 der Flur 17 der Gemarkung Ribnitz wird ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch die „Mittelweg“
  • im Westen durch die „Bahnhofstraße“
  • im Süden durch die Grundstücke „Bahnhofstraße 4“ und „Mittelweg 5a
  • im Osten durch den „Mittelweg“ 

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

21

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=10223&selfaction=print