25.02.2026 - 13 Errichtung der Städtischen Bürgerstromgesellsch...

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Wortprotokoll

 

Herr Bürgermeister Huth führt einleitend aus, dass unter anderem die Beteiligungsstruktur noch nicht feststeht und die Bürgerbeteiligung noch nicht geklärt ist, aber als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen und Verhandlungen eine handlungsfähige juristische Person geschaffen werden muss.

 

Herr Stadtvertreter Giese äußert Kritik am breiten Gesellschaftszweck und erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen wird.

 

Frau Stadtvertreterin Wippermann hält die Bezeichnung für missverständlich, solange Bürger weder Anteile erwerben können noch direkt angebunden sind. Des Weiteren kritisiert sie, dass hier ebenfalls wie bei der SEG der Hauptausschuss gleichzeitig Aufsichtsrat ist.

 

Herr Bürgermeister Huth erklärt bezüglich des Namens der Gesellschaft eine spätere Umbenennung für möglich. Er bekräftigt noch einmal, dass ohne die Gründung einer juristischen Person weder Verträge mit Grundstückseigentümern noch spätere Beteiligungsmodelle möglich sind. Er stellt weiterhin klar, dass die Stadtvertretung bei wesentlichen Schritten, insbesondere bei Anteilsveräußerungen und Stellenaufbau, beteiligt bleibt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt entsprechend § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) i. V. m. § 22 Abs. 3 Nr. 10 KV M-V die Errichtung einer Städtischen Bürgerstromgesellschaft mbH als 100%ige Tochter der Stadt Ribnitz-Damgarten.

 

Die Entscheidung ist erst nach einer positiven Stellungnahme bzw. Verfristung der Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 77 Abs. 1 KV M-V und der entsprechenden Stellungnahme der IHK und Handwerkskammer zu vollziehen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

25

Ja- Stimmen

16

Nein- Stimmen

8

Enthaltungen

1

 

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Anlagen zur Vorlage