10.12.2025 - 7 Beschluss des Nutzungs- und Einzelhandelskonzep...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Gohs verliest die Beschlussvorlage auszugsweise, um die Bedeutung zu unterstreichen.

 

Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Waack erklärt Herr Bürgermeister Huth, dass das Nutzungs- und Einzelhandelskonzept ausschließlich Bindungswirkung im Hinblick auf die Ansiedlung von Einzelhandelsobjekte entfaltet, nicht auf die zukünftige Anzahl an Stellplätzen in der Innenstadt.

 

Herr Stadtpräsident Gohs verweist darauf, dass das Nutzungs- und Einzelhandelskonzept insgesamt vier „Zentrale Versorgungsbereiche“ (ZVB) für die Stadt Ribnitz-Damgarten definiert. Zentrale Versorgungsbereiche sollen einer dezentralen Einzelhandelsentwicklung entgegenwirken, die eine Schwächung der Innenstädte zur Folge hätte. In Ribnitz-Damgarten umfasst dies den „ZVB Innenstadt Ribnitz“ und „ZVB Innenstadt Damgarten“ in den Zentren der beiden Stadtteile sowie die Nebenzentren „ZVB Boddencenter“ und „ZVB Rostocker Landweg“ in den äußeren Bereichen des Stadtteils Ribnitz. Er bewertet insbesondere positiv, dass 80 % der Einwohner in fußläufiger Entfernung zu einem Nahversorger wohnen.

 

Frau Stadtvertreterin Wippermann erfragt im Zusammenhang mit der Tatsache, dass im Konzept das Potenzial für die Ansiedlung eines weiteren Drogeriemarktes zur qualitativen Steigerung des Angebotes gesehen wird, inwieweit dahingehend eine Umsetzung in Aussicht ist. Herr Bürgermeister Huth führt aus, dass man sich intensiv darum bemüht. Leider wurde die Stadt durch die Absage der Drogeriekette DM aktuell zurückgeworfen. Diese hat allerdings angekündigt, ihre Entscheidung zu überdenken, wenn die Eröffnung des Bernstein-Resorts absehbar ist.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Nutzungs- und Einzelhandelskonzeptes durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 15. November 2025 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt das Nutzungs- und Einzelhandelskonzept mit Stand 31.12.2024, redaktionell ergänzt am 15. November 2025, als städtebauliches Entwicklungskonzept und Handlungsgrundlage bei der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Ribnitz-Damgarten.

 

  1. Bestandteil des Nutzungs- und Einzelhandelskonzeptes ist die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche (ZVB):
  • ZVB Innenstadt Ribnitz (inkl. Ergänzungsbereich Netto)
  • ZVB Innenstadt Damgarten
  • ZVB Boddencenter
  • ZVB Rostocker Landweg

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

20

Ja- Stimmen

20

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1014358&selfaction=print