10.12.2025 - 10 Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 der...

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Wortprotokoll

 

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, erklärt, dass die Beschlussfassungen zum Bebauungsplan Nr. 9 aufgehoben werden können, da sich das Gebiet nach Erschließung und Bebauung des Wohngebiets nunmehr innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet und damit der § 34 BauGB zur Anwendung kommen würde.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Folgende Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Lessingstraße“, begrenzt:

 

  • im Norden durch die Wohngrundstücke „Gotthold-Ephraim-Lessing-Straße 7 und 8“
  • im Osten durch das Bebauungsplangebiet Nr. 8 „Wohnbebauung Damgartener Chaussee“ (Theodor-Fontane-Straße)
  • im Süden durch Anlagen der Deutschen Bahn
  • im Westen durch das Bebauungsplangebiet Nr. 36, „Wohnbebauung Worth-Länder“ (Heinrich-Heine-Straße)

 

werden aufgehoben:

 

  •                                                                                                                   Aufstellungsbeschluss Nr. 21/9.1 über den Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 16. Oktober 1991
  •                                                                                                                   Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Nr. 30/6.1 über den Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 28. Oktober 1992
  •                                                                                                                   Satzungsbeschluss Nr. 35/18.1 über den Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 12. Mai 1993

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

20

Ja- Stimmen

20

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage