04.12.2024 - 7 Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Beba...

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Wortprotokoll

 

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, erläutert, dass der Bebauungsplan nach der heutigen Beschlussfassung und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Rechtskraft besitzt. Der Bauherr kann ab diesem Zeitpunkt einen Bauantrag stellen. Der Grundstückseigentümer und Bauherr steht in Endverhandlungen mit der Agentur für Arbeit bezüglich des Nutzungsvertrages und wird den Bauantrag nach eigener Aussage unverzüglich nach Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes stellen.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/075

 

Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom November 2024 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom November 2024 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom November 2024 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss den 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

24

Ja- Stimmen

24

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage