28.04.2021 - 7 Beschluss über die 3. Neubekanntmachung des Flä...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Westendorf führt aus, dass es sich um eine regelmäßig erfolgende Anpassung und Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes handelt. Damit liegt wieder ein einheitliches und übersichtliches Planwerk vor.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/278

 

Beschluss über die 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Datum vom 27. Juli 1992 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten wurde nach Einarbeitung von Ergänzungs- und Änderungsverfahren sowie von Berichtigungen nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB am 22. September 2008 erstmalig und am 21. November 2011 das zweite Mal neu bekannt gemacht.

Darauf aufbauend ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten in der Fassung, die er durch die nachfolgende Änderungsverfahren

 

  • III. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Photovoltaik Pütnitz)
  • IV. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (OT Langendamm, Wasserreihe)
  • I. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Windpark Borg)
  • II. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Hausbootanlage nördlich B-Plan Nr. 19)
  • IV. Änderung und I. Ergänzung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einarbeitung Ergebnis des ROV zum Projekt "Landschaftspark am Bodden“)
  • V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten
  • VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33)

 

sowie die nachfolgenden Berichtigungen nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfährt

 

 

erneut neu bekannt zu machen.

 

  1. Die 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten trägt den Stand vom 25. März 2021.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

22

Ja- Stimmen

22

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0