15.04.2021 - 7 Wesentliche Produkte, Ziele und Kennzahlen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Waack stellt die Definition nach § 4 Absatz 2 GemHVO M-V vor. Sie betont, dass wesentliche Produkte von finanzieller Bedeutung zum Gesamthaushalt, von besonderer Bedeutung für die Gemeinde und/oder hinsichtlich seiner Ziele und Kennzahlen steuerbar sein müssen.

Folgende wesentliche Produkte werden festgelegt.

  1. Erhöhung der Steuerkraft 
  2. Die Erhöhung der Steuerkraft soll nicht durch die Anhebung der Hebesätze erfolgen, sondern durch die Erweiterung der Baugebiete. Die Einwohnerzahl steigt durch Zuzug und erhöht die Steuerkraft.
  3. Brandschutz
  4. Förderung der Tourismusentwicklung

 

Frau Waack fügt hinzu, dass die wesentlichen Produkte nicht festgeschrieben und änderbar sind. Die Festlegung solcher ist ein Entwicklungsprozess.

Diese sind im Jahresabschluss zu erläutern.

Herr Huth ergänzt, dass ein späteres Ziel die ökologische Entwicklung sein kann.

Wesentliche Produkte müssen umsetzbar und messbar sein. 

 

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Beschluss

Der Finanzausschuss stimmt der Beschlussvorlage zu und empfiehlt diese der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-21/284

 

Definition wesentlicher Produkte, Ziele und Kennzahlen zur Zielerreichung

 

Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage beigefügten wesentlichen Produkte mit ihren Zielen und Kennzahlen zur Zielerreichung.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage