09.12.2020 - 5 Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 09.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beschluss
Beschluss:
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/195
Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Kleingartenanlage „Am Bodden“, OT Langendamm
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 44/4, 46, 47, 48, 49, 50 und 279/4 tlw. der Flur 1 Gemarkung Langendamm wird ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch Wald- und Unlandflächen (Schilf) in Übergang zu den Hafenanlagen Langendamm
- im Westen durch Kleingärten
- im Süden durch die „Wasserreihe“
- im Osten durch die Bebauung am „Hafenweg“
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als „Sondergebiet Wochenendhausgebiet“
- Festlegung eines Maßes der baulichen Nutzung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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830,3 kB
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