19.08.2020 - 7 Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/156

 

Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Gewerbegebiet Tannenberg I", OT Klockenhagen

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. die mit Ablauf des 27. September 2010 in Kraft getretene I. Änderung des Bebauungsplanes
    Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen wird
    gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im Rahmen einer I. Änderung geändert.

 

  1. Der Geltungsbereich der Änderungssatzung umfasst den gesamten Geltungsbereich der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 und wird wie folgt umgrenzt:

 

  • im Norden durch die nördliche Kante des Grabens 79/2 mit dem Geltungsbereich des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes Nr. 25, „Bienenhof Klockenhagen“, und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 69, „Wohnbebauung Mecklenburger Straße 17“
  • im Westen durch die westliche Straßenbegrenzung der Landesstraße Nr. 21 („derstraße“)
  • im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Weidenflächen
  • im Osten durch den Geltungsbereich der I. Ergänzung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen

 

  1. Ziele der Änderung:
  • Änderung der Erschließung im Baufeld 2
  • Konkretisierung von Baugrenzen
  • Konkretisierungen in der Art der baulichen Nutzung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer drei-wöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage