19.08.2020 - 9 Beschluss über die Anordnung der Umlegung für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Westendorf verweist auf die in der letzten Sitzung gefassten Beschlüsse zur Neubesetzung des Umlegungsausschusses. Dieser wird im Zuge der Anordnung von Umlegungen für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 102 und 103 seine Arbeit aufnehmen.

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/058/01

 

Beschluss über die Anordnung der Umlegung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, wird gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Umlegung angeordnet.

 

  1. Die in der Anlage beigefügte Karte mit der Umgrenzung der von der Umlegungsanordnung erfassten Flächen ist Bestandteil der Umlegungsanordnung.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage