17.06.2015 - 4 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Vorteile, an diesem Standort eine Sportanlage zu errichten, wurden von allen Ausschussmitgliedern klar formuliert. Wünschenswert ist der Bau eines Fußballkleinfeldes, Rundlaufbahn, Laufstrecke und einer Sprunganlage. Auftretende Probleme wegen Licht- und Lärmbelästigung müssen vorher geklärt werden. Die Oberflächengestaltung der einzelnen Sportanlagen soll pflegeleicht und kostensparend sein.

 

Die Sportanlage in den Klosterwiesen wurde 1995 mit Hilfe von Fördermitteln saniert und hat somit einen Bestandschutz bis 2020.

 

 

Reduzieren

Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/079

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Schulstandort Am Mühlenberg“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 13, 14/10 tlw., 15/1, 16, 17, 25 tlw. und 26/1 der Flur 11 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Nordwesten durch das Grundstück „Klüßenberg 9 b“ und rückwärtige Grundstücksbereiche der Bebauung am „Untere Hufenweg“
  • im Nordosten durch Gehölzflächen, den Klosterbach und einem Graben südlich der Bebauung „Rostocker Str. 2
  • im Süden und Westen durch die Straßen „Am Mühlenberg“ und „Klüßenberg“

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:

 

  • Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung für den Schulstandort „Am Mühlenberg“ einschließlich Erweiterungsflächen (Außensportanlage) unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine straßenbegleitenden Bebauung entlang der Straße „Klüßenberg“
  • Sicherstellung der Erschließung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen : 7

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=92&TOLFDNR=1316&selfaction=print