Herr Stadtpräsident Huth verpflichtet Frau Stadtvertreterin Wippermann und Herrn Stadtvertreter Voß, die an der konstituierenden Sitzung nicht teilnehmen konnten, gemäß § 28 Abs. 2 der Kommunal-verfassung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.