04.09.2019 - 2 Verpflichtung von Mitgliedern der Stadtvertretung

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Huth verpflichtet Frau Stadtvertreterin Wippermann und Herrn Stadtvertreter Voß, die an der konstituierenden Sitzung nicht teilnehmen konnten, gemäß § 28 Abs. 2 der Kommunal-verfassung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

 

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=829&TOLFDNR=9511&selfaction=print