19.03.2019 - 6 Information über den Arbeitsstand "Fußgängerübe...

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Wortprotokoll

Voraussetzung zur baulichen Umsetzung sind eine positive Stellungnahme zum vereinbarten Standort vor dem Blumenladen Barther Straße, ohne Stellplätze beanspruchen zu müssen und eine daraus folgende Verkehrsrechtliche Anordnung auf den Fußgängerüberweg der Verkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen. Die Beantragung erfolgt vom Landkreis als Baulastträger an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr in dieser Woche. Das Landesamt hat dem Bürgermeister zugesichert, eine schnelle Bearbeitung des Antrages vorzunehmen. Der Antrag ist fertiggestellt und liegt zur Unterschrift im Fachdienst Tiefbau des Landkreises V-R vor. Je nachdem, wann der Antrag vom Landesamt bestätigt wurde, wird die Fertigstellung des Fußgängerüberweges auf Ende Mai geschätzt.