20.06.2018 - 4 Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Ortsbeirat Klockenhagen
- Datum:
- Mi., 20.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/561
Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Ländliche Wohnsiedlung Borg“, im Verfahren nach § 13 BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- die Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den mit Ablauf des 8. Dezember 1994 in Kraft getretenen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 10/2, 10/3, 10/4, 10/5, 10/6, 10/7 und 10/8 der Flur 1 Gemarkung Borg. Das Verfahren wird nach den Regelungen des § 13 BauGB durchgeführt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Westen durch die Straße „Weißer Weg“ und das Wohngrundstück „Weißer Weg 9“
- im Süden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Norden durch Erholungsgärten
- Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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602,8 kB
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