04.07.2018 - 18 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 04.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/620
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 29/27, 139/3, 140/4, 141/4, 141/5, 141/6, 141/7, 142/12 tlw. der Flur 8 Gemarkung Ribnitz sowie die Flurstücke 99/4 und 99/5 der Flur 15 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Bebauung „Jiciner Straße 3/4“, und die rückwärtige Bebauung des Grundstückes „Bergstraße 6“
- im Osten durch die „Bergstraße“ und die Bebauung „Bergstraße 2, 2 a, 4 und 6“
- im Süden durch die „Rostocker Straße“
- im Westen durch die Bebauungen „Rostocker Straße 37“ und „Wortlandstraße 2, 4, 6, 8
und 10“
- Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Neubau eines Einzelhandelsmarktes
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Ent-wicklung
- Gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13
Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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809,9 kB
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