04.07.2018 - 14 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 04.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/619
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten,
„SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen“, Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 6/5 tlw., 22/2, 23/2, 24/2, 25 tlw., 26/2, 28 tlw., 29 tlw., 30 tlw., 31 tlw., 32 tlw. und 33 tlw. 641/8 und 642/3 der Flur 12 der Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Damgartener Chaussee und das Gewerbegrundstück Damgartener
Chaussee 61 b (Tankstelle) - im Osten durch das Gewerbegrundstück „Damgartener Chaussee 63“ (Reifengeschäft/Auto-handel und -werkstatt) und Grünflächen
- im Süden durch die Wohngrundstücke „Theodor-Körner-Straße 6, 7 und 8“, Grundstücksflächen der „Damgartener Chaussee 62“ sowie Gärten und Grünflächen
- im Westen durch die Wohngrundstücke „Theodor-Fontane-Straße 29 - 35 (nur ungerade)“
- Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für einen Neubau des örtlich bereits vor-handenen Lebensmitteldiscounters
- Ausweisung von Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung Beseitigung städtebaulicher Missstände
- Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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