04.07.2018 - 16 Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahre...

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/561

 

Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Ländliche Wohnsiedlung Borg“, im Verfahren nach § 13 BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. die Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den mit Ablauf des 8. Dezember 1994 in Kraft getretenen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 10/2, 10/3, 10/4, 10/5, 10/6, 10/7 und 10/8 der Flur 1 Gemarkung Borg. Das Verfahren wird nach den Regelungen des § 13 BauGB durchgeführt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Westen durch die Straße „Weißer Weg“ und das Wohngrundstück „Weißer Weg 9“
  • im Süden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Norden durch Erholungsgärten

 

  1. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
    Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=599&TOLFDNR=7276&selfaction=print